Grund und Zweck|die heutige Situation|Planung|Kosten|Schlussfolgerung und Empfehlung
Aktuell:
EUIm Juni und August 2023 wird der geplante Planbeschluss in den politischen Kommissionen beraten.
Grund und Zweck
Die Markierung Fahrradvorrangroute ist die dritte Route des geplanten Fahrradvorrangnetzes, die umgesetzt wird. Im Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul ist die Rombachstraße Teil der vorrangigen Radroute der Marke und soll entsprechend umgestaltet werden.
Die Politik hat im September 2021 einen entsprechenden Planungsbeschluss für den Ausbau der Nebenanlagen erlassen. Anschließend fand am 28. März 2022 eine digitale Bürgerbeteiligung zur Neuplanung der Rombachstraße statt. Der Input der Stakeholder wurde soweit möglich und sinnvoll in die Planung einbezogen. Einträge und Bericht zur Teilnahme finden Sie in der rechten Spalte.
die heutige Situation
Entlang der Radvorrangroute Brand verbindet die Rombachstraße die Wolferskaulstraße (Fahrradstraßenführung) mit dem Brander Wall (Gleis und Radweg; bereits ausgebaut) und stellt so die Verbindung zwischen den Bezirken Brand und Mitte her. Sie liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und wird auf dem betrachteten Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul nach dem Trennungsprinzip (bauliche Trennung der Verkehrsarten) ausgebaut.
Die Spurweite beträgt ca. 5,50 m bis 9,50 m. Der nördliche Gehweg ist ca. 2,00 m breit. Auf der Südseite der Straße verläuft ein baulich gestalteter, nicht befahrbarer Radweg mit einer Breite von ca. 2,00 m neben einem Gehweg mit einer Breite von ca. 1,30 m. Dadurch genügen die Gehwege nicht den Platzanforderungen für die Begegnung zweier Fußgänger gemäß der Richtlinie für den Bau städtischer Straßen (RASt 06). Die Richtlinien schreiben mindestens 2,00 m vor, besser 2,50 m. Auch der Radweg entspricht nicht den Richtlinien, denn gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollten zweiseitige Radwege auf einer Seite grundsätzlich eine Länge von 3,00 m haben. Darüber hinaus gibt es für die Straße Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m.
In der Rombachstraße stehen Ihnen in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr ca. 106 Parkplätze zur Verfügung (kein Parken am Schwimmbad und Tennisplatz). Es stehen 38 Parkplätze am Schwimmbad und 48 am Tennisplatz zur Verfügung. Im zweiten Abschnitt gegenüber der Bebauung auf Höhe der Häuser 20–16 wird nun vorwiegend streifenförmiges Parken genutzt.
Auf der Rombachstraße verkehren die Buslinien 5 und 45 im 15-Minuten-Takt, die Linie 55 im 30-Minuten-Takt sowie die Linien 50 und 173 mit Einzelfahrten. Es gibt auch Zusatzfahrten für den Schultransport.
Das Verkehrsaufkommen von Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeugen) zur Hauptverkehrszeit beträgt im Juni 2021 an der Kreuzung Vennbahnweg 719 Kraftfahrzeuge und 114 Radfahrer*innen. Zur Hauptverkehrszeit waren 525 Kraftfahrzeuge unterwegs, dazu kamen 155 Radfahrer. Der Anteil des Schwerverkehrs pro Tag liegt im Jahr 2021 bei rund 2,6 % und im Jahr 2022 bei 2,4 %. Da es sich hierbei um eine Vorrangroute für Fahrräder handelt, erfolgte die Zählung in den Sommermonaten. Seit August 2022 setzt die Stadt Aachen sogenannte Wärmebildsensoren ein, um das Radverkehrsaufkommen dauerhaft (datenschutzkonform) zu erfassen. Die stehende Zählstation an der Rombachstraße verzeichnete im Jahr 2022 bis zu 11.000 Radfahrer/Monat. Der verkehrsreichste Monat war der September mit bis zu 600 Radfahrern pro Tag.
Zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen im März und Mai 2022 wurde eine Parkplatzerhebung durchgeführt. Die Gesamtkapazität wurde unter der Woche nicht erfasst. Es waren maximal 51 Stellplätze belegt (inkl. Wohnwagen, Anhänger und Wohnmobile). Sonntags, wenn die Clubs am stärksten frequentiert sind, war die Auslastung der Parkplätze sehr hoch. Darüber hinaus parken immer mehr Menschen illegal auf Gehwegen oder Gehwegen. Gleichzeitig standen jedoch rund 40 ungenutzte Parkplätze auf dem Tennisplatz und zwischen Heussstraße und Tennisheim zur Verfügung.
Planung
Modell
Im September 2021 beschlossen der Kreistag Aachen-Brand und der Mobilitätsausschuss die Erweiterung der Nebenanlagen von Süden auf den Abschnitt Brander Wall bis Wolferskaul. Darüber hinaus wurde entschieden, dass die RVR unterbrechungsfrei und im Einklang mit der Vorfahrt gestaltet werden sollte.
Daher ist eine Erweiterung der Hilfsanlage auf ca. 6,00 m geplant. Der Gehweg sollte generell eine Breite von 2,50 m haben (inkl. 0,30 m breiter Kugeltafel/Trennsteine für den Radweg) – vor allem wegen des Schülerverkehrs. In den Tempo-30-Zonen sind Straßen mit Radwegpflicht nicht erlaubt. Daher sollte ein breiter und qualitativ hochwertiger Radweg in beide Richtungen, der sogenannte „Andere Radweg“, bereitgestellt werden, was nicht zwingend erforderlich ist. Eine hochwertige Fahrradanlage sollte ihre Nutzung steigern. Für den bidirektionalen Radweg ist eine Regelbreite von ca. 3,50 m (inkl. 0,50 m baulicher Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn) vorgesehen, die jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Zwischen Brander Wall und Schagenstraße gibt es keinen Sicherheitstrennstreifen, da der Radweg durch die Vegetation entlang der Straße vom Verkehrsfluss getrennt ist. Es ist geplant, den Radweg auf Asphalt zu bauen und mit roter Epoxidfarbe zu beschichten (vgl. Brander Wall).
Zugunsten der umfangreichen Nebenanlagen wird die Fahrbahn zwischen Schagenstraße und Wolferskaul auf mindestens 6,00 m verengt, um weiterhin einen engen Verkehr zwischen ÖPNV und KFZ-Verkehr zu ermöglichen. In diesem Abschnitt gibt es auf der Südseite keine Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand (siehe Anlage 6-9). Bei Variante 1 fallen rund 48 der 106 Parkplätze entlang der Rombachstraße durch den Umbau der Rombachstraße weg, bei dem der Platz zwischen Brander Wall und Heussstraße nicht verändert wird. Die Nordseite der Straße bleibt weitgehend unverändert.
freie Parkplätze
Um einen Teil der nicht mehr verfügbaren Stellplätze in der Rombachstraße zu ersetzen, wird die Schaffung eines Stellplatzes auf dem Grundstück 973 geprüft. Ein entsprechender Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 14. April 2021 liegt vor (vgl. Antrag). Nr. 017/WP18 „Neubau von Ersatzparkplätzen zur Beseitigung von Parkplätzen aufgrund des Brandes des geplanten Vorrangradwegs an der Rombachstraße“) und wurde am 7. Dezember 2022 dem Bezirksrat Aachen Brand behandelt. Es wurde beschlossen, Kurzzeitparkplätze zu schaffen und einen Mobilitätsknotenpunkt mit verschiedenen Nutzungsarten (Fahrrad- und Carsharing, E-Shops, Fahrradständer) zu studieren. In den Lageplänen ist daher eine Zufahrtsstraße zum Grundstück 973 vorgesehen.
Darüber hinaus wurde die Nutzung des Schulparkplatzes der Gesamtschule von der Verwaltung besprochen und geprüft. Laut Beschilderung ist das Betreten des Parkplatzes derzeit für Unbefugte verboten. In der Praxis wird das Gelände bereits außerhalb der Schulzeiten von benachbarten Vereinen genutzt. Nach Rücksprache mit der Gesamtschulleitung und verschiedenen Fachabteilungen wurde vereinbart, dass der Gesamtschulparkplatz an der Rombachstraße offiziell zur Nutzung durch die Schule und die Sportvereine freigegeben werden soll. Eine entsprechende Beschilderung wird entwickelt. Auf dem Parkplatz stehen ca. 85 Parkplätze zur Verfügung. Dies trägt dazu bei, die Parksituation zeitnah zu entschärfen.
Varianten
Für den Umbau Rombachstraße gibt es zwei Varianten, die sich in den markanten Punkten der Kreuzung Schagenstraße und Kreuzung Wolferskaul unterscheiden.
Version 1:
Der Markenbezirksrat entschied im September 2021, dass die RVR auf der Marke lückenlos und im Einklang mit der Vorfahrt gestaltet werden muss. Die Mobilitätskommission folgte dieser Entscheidung. Die Planungsvariante 1 basiert daher auf dieser Entscheidung.
Um dem RVR an der Anschlussstelle Schagenstraße Vorrang einzuräumen, muss die Vorfahrtssituation geändert werden. Neben der RVR hat auch die Spur Rombachstraße Vorrang vor der Schagenstraße. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, den gesamten Kreuzungsbereich durch Erhöhungen anzuheben, um die Geschwindigkeit des Verkehrsflusses zu reduzieren und die Sicherheit des Radverkehrs auf dem nicht benutzbaren Zweibahnradweg zu erhöhen.
Variante 1 sieht vor, dass die Anschlussstelle Wolferskaul den Radweg von Wolferskaul bis zur Rombachstraße vorfahrtsgerecht leitet. Dies wird durch die rote Einfärbung und Markierung deutlich. Um den Vorrang der Nebenanlage für den Wolferskaul-Radweg sicherer und deutlicher zu machen, wird in Variante 1 der Radverkehr weitestgehend auf die Nebenanlage umgeleitet. Auch dieser Knoten wird aufgehoben.
Variante 2:
Aufgrund von Aussagen der Polizei und der ASEAG wurde eine zweite Variante entwickelt, die dem RVR an der Schagenstraße und an der Anschlussstelle Wolferskaul keinen Vorrang einräumt.
Kosten
Eine Umsetzung war Teil des #AachenMooVe! ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich.
Die Kosten werden derzeit flächendeckend berechnet und auf 3,0 Mio. Euro (Variante 1) bzw. 2,5 Mio. Euro (Variante 2) geschätzt. In den kommenden Jahren wird mit einem deutlichen Anstieg der Baukosten gerechnet. Somit werden die Kosten für Variante 1 auf 4,4 Millionen Euro und für Variante 2 auf 3,8 Millionen Euro geschätzt.
Entscheidungen über die Umsetzung kosten- und förderungswürdiger Maßnahmen bleiben dem Umsetzungsentscheid vorbehalten.
Eine Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, wenn die Verfügbarkeit der notwendigen Mittel durch einen rechtsverbindlichen Zukunftshaushalt sichergestellt ist.
Die Verwaltung versucht, den Umbau mit Mitteln der FöRi-Nah (Finanzierungsrichtlinie Nahmobilität) zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag wird bis zum 31. Mai 2023 gestellt. Mittel für die Umstellung könnten ab 2024/25 zur Verfügung stehen. Ab 2025 ist ein Umbau geplant.
Gemäß den Bestimmungen der §§ 127 ff. Bauordnung ist die Rombachstraße noch nicht fertiggestellt, da ihr Ausbau hinter den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 648 zurückbleibt. Daher kann für den geplanten Ausbau kein Ausbaubeitrag erhoben werden Erweiterung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW. Es ist davon auszugehen, dass künftige Ausbaukosten bei der Erhebung von Entwicklungsbeiträgen nicht als förderfähige Aufwendungen berücksichtigt werden können.
Schlussfolgerung und Empfehlung
Variante 1 berücksichtigt die politische Entscheidung, RVR im gesamten Prozess zu priorisieren.
Obwohl beide Varianten einen hochwertigen Radweg schaffen, lädt die Gestaltung nach Variante 1 aufgrund der Vorfahrt sowie der Farbgebung und roten Markierung an der Nebenanlage Rombachstraße zum Wechsel vom Radweg auf den ungenutzten Radweg ein zwei Kreuzungen Schagenstraße und Wolferskaul. Die Gestaltung nach Variante 2 – ohne visuelle Führung des Hilfssystems und ohne Vorrang – könnte dagegen Radfahrer dazu anregen, im Straßenverkehr weiter zu treten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Planungsbeschluss für die Neugestaltung der Rombachstraße nach Variante 1 (Vorrang an den Kreuzungen Schagenstraße und Wolferskaul) zu treffen.
Politische Beratung
08.09.2021: Beratung beim Bezirksrat Aachen-Brand (Kommission zur Vorplanung der Variante 1; basierend auf dem Vorschlag der Projektwerkstatt, die Vorrangroute für Fahrräder ohne Unterbrechung und im Einklang mit der Vorfahrt)
30.09.2021: Mitarbeit in der Mobilitätskommission (Versand des Vorprojekts Variante 1; auf Basis des Vorschlags der Projektwerkstatt die vorrangige Radroute ohne Unterbrechung und im Einklang mit der Vorfahrt)
14.06.2023: Geplante Beratung im Kreistag Aachen-Brand zum Planbeschluss
24.08.2023: Diskussion im Mobilitätsausschuss über den geplanten Planungsbeschluss